Newsletter

Das Angebot und der Versand von Newslettern per E-Mail ist grundsätzlich als Service der Apotheke zulässig. Ein Newsletter kann wie eine Apothekenzeitung an potenzielle Kunden gerichtet werden, vorausgesetzt, dass die Grundsätze der belästigenden Werbung beachtet werden. So ist nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung und in der Literatur die unaufgeforderte E-Mail-Werbung unzulässig. Die unverlangte E-Mail-Werbung ist so lange untersagt, wie der Empfänger nicht sein Einverständnis erklärt hat oder dieses im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung vermutet werden kann.

Darüber hinaus ist beim Angebot zum Versand von Newslettern auf der Homepage das datenschutzrechtlich normierte Prinzip der Datenvermeidung und Sparsamkeit zu beachten (§ 3a Bundesdatenschutzgesetz). Danach sollen Daten nur dann erfasst werden, wenn es für die Ausübung des Dienstes notwendig ist. Für die Versendung eines Newsletters ist nur die Angabe der E-Mail-Adresse erforderlich. Der Newsletter darf daher nicht von weiteren Angaben als der E-Mail-Adresse des potenziellen Mandanten abhängig gemacht werden. Die Angabe weiterer Daten muss in jedem Fall freigestellt sein.