Personalmeldungen

Personalmeldungen sind wichtige Dokumente.

Gemäß § 15 der Satzung der Apothekerkammer Niedersachsen sind die Leiter von öffentlichen und Krankenhausapotheken verpflichtet, das in ihrem Betrieb tätige pharmazeutische Personal bei der Kammer an- und abzumelden. Die Meldung ist auf dem von der Kammer herausgegebenen Formblatt „Apothekenpersonal“ vorzunehmen.

Von Apothekern und Pharmazeuten im Praktikum, die in Wissenschaft, Industrie oder Verwaltung (WIV) tätig sind, ist die Anmeldung bei der Kammer gemäß § 4 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) selbst vorzunehmen.

Aufgrund der Personalmeldungen führt und aktualisiert die Kammer Personalverzeichnisse.

Für spätere Nachweise von Beschäftigungszeiten (z. B. für die gesetzliche Rentenversicherung) ist es von großer Wichtigkeit, dass der Beginn oder die Beendigung einer Berufstätigkeit, Änderungen des Ausbildungsstandes (Prüfungen, Approbation), Mutterschutzfristen oder Elternzeiten, genauestens und lückenlos dokumentiert werden.

Auch die Berechnung des Kammerbeitrages ist von der ordnungsgemäßen und zeitnahen Abgabe der Personalmeldungen abhängig.

Personalmeldungen von approbierten Mitarbeitern, nach §11 BApO tätigen Mitgliedern sowie Pharmazeuten im Praktikum, werden an unser Versorgungswerk, die Apothekerversorgung Niedersachsen, weitergeleitet.


Es besteht hier die Möglichkeit, das Formular „Apothekenpersonal“ digital auszufüllen, abzuspeichern und anschließend herunterzuladen.

Personalverzeichnis

Ein Auszug des bei der Kammer geführten Personalverzeichnisses kann jederzeit angefordert werden.