Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag bei der Apothekerkammer Niedersachsen.

Dem Antrag sind beizufügen:

für die Gebiete
1. der Nachweis über die besuchten Seminare anhand des Weiterbildungsbuchs, einschließlich der Teilnahmebescheinigungen in Kopie (bitte keine Originale einsenden!)

2. das Zeugnis des Weiterbildungsermächtigten gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen, das folgende Angaben enthalten soll:
∙ die Dauer der abgeleisteten Weiterbildungszeit sowie eventuelle Unterbrechungen
∙ die in dieser Weiterbildungszeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten
∙ das Erreichen des Weiterbildungsziels
Falls während der Weiterbildungszeit mehrere ermächtigte Apotheker den Weiterzubildenden betreut haben, wird von jedem ermächtigten Apotheker ein Weiterbildungszeugnis benötigt. Alle Zeugnisse müssen die genannten Kriterien erfüllen.

3. die für das jeweilige Gebiet geforderten schriftlichen Arbeiten und Dokumentationen. (Für die Bildung von Weiterbildungszirkeln finden Sie die Adressen Ihrer Kollegen in unserem geschützten Bereich.)

4. die Projektarbeit, die den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten sollte. Allgemeine Hinweise der Bundesapothekerkammer (BAK) zum Erstellen der Projektarbeit finden Sie hier.

NEU: Bitte reichen Sie uns Ihre Projektarbeiten in elektronischer Form als
E-Mail-Anhang im PDF-Format oder auf einem Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) abgespeichert ein.

 

für die Bereiche
∙ der Nachweis über die besuchten Seminare durch die Teilnahmebescheinigungen in Kopie (bitte keine Originale einsenden!)
∙ für den Bereich Ernährungsberatung die Erstellung einer Hausaufgabe
∙ für den Bereich Pharmazie in der Geriatrie zusätzlich den Nachweis über die geforderten Hospitationen (16 Stunden)
∙ für den Bereich Onkologie die in den Durchführungsempfehlungen benannten Nachweise über die Praxisanforderungen

Der Ablauf der Prüfung
Die Prüfungen finden in der Geschäftsstelle der Apothekerkammer Niedersachsen in Hannover statt. Sie werden von den Prüfungsausschüssen abgenommen, die von der Kammer für je eine Wahlperiode berufen werden. Sie bestehen aus mindestens drei Apothekern, von denen mindestens zwei den Fachapothekertitel bzw. die Zusatzbezeichnung in dem zu prüfenden Gebiet oder Bereich besitzen müssen. Es gibt einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Das Ministerium kann ein weiteres Ausschussmitglied bestimmen, wobei die Prüfung auch in dessen Abwesenheit durchgeführt werden kann. Allgemeine Empfehlungen der BAK zur Durchführungen von Prüfungen finden Sie hier.

In den Gebieten werden die Kandidaten einzeln geprüft. Die Prüfungen sind mündlich und dauern maximal 60 Minuten. Im Anschluss beraten sich die Mitglieder des Prüfungsausschusses und teilen dem Prüfling direkt das Ergebnis mit. Hat der Prüfling bestanden, erhält er seine Weiterbildungsurkunde und darf den Titel „Fachapotheker“ führen. Bei Nichtbestehen kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Es sind maximal zwei Wiederholungen möglich.

In den Bereichen – bis auf die Bereiche Onkologie und Medikationsmanagement – wird schriftlich geprüft. Die Klausur umfasst das gesamte Stoffgebiet und dauert eine Stunde lang. Das Prüfungsergebnis wird den Prüflingen so schnell wie möglich mitgeteilt, die Urkunden werden bei Bestehen per Post zugeschickt.
In den Bereichen Onkologie und Medikationsmanagement erfolgt die Prüfung mündlich. Die Kandidaten werden einzeln ca. 60 Minuten lang vom Prüfungsausschuss geprüft.