Prüfung
Die Zulassung zur Prüfung erfolgt auf formlosen schriftlichen Antrag bei der Apothekerkammer Niedersachsen. Dem Antrag sind beizufügen:
für die Gebiete
2. das Zeugnis des Weiterbildungsermächtigten gemäß § 9 der Weiterbildungsordnung der Apothekerkammer Niedersachsen, das folgende Angaben enthalten soll: 3. die für das jeweilige Gebiet geforderten schriftlichen Arbeiten und Dokumentationen. (Für die Bildung von Weiterbildungszirkeln finden Sie die Adressen Ihrer Kollegen in unserem geschützten Bereich.) 4. die Projektarbeit, die den Umfang von zehn Seiten nicht überschreiten sollte. Allgemeine Hinweise der Bundesapothekerkammer (BAK) zum Erstellen der Projektarbeit finden Sie hier.
NEU: Bitte reichen Sie uns Ihre Projektarbeiten in elektronischer Form als
für die Bereiche
Der Ablauf der Prüfung |
Anmeldung zur Prüfung
Kontakt
Jana Rühmkorf
Tel.: 0511 39099-37
Fax: 0511 39099-35
Ilka Lorenz
Tel.: 0511 39099-37
Fax: 0511 39099-35
Stefanie Tappenbeck
Tel.: 0511 39099-32
Fax: 0511 39099-35
Sabrina Schaer
Tel.: 0511 39099-30
Fax: 0511 39099-35