Dienstbereitschaft
Über die Nacht- und Notdienstpläne der über 2.000 Apotheken in Niedersachsen können sich Patienten über verschiedene Wege informieren. Die dienstbereiten Apotheken lassen sich je nach Bedarf und Angebot wie folgt finden:
Nicht nur während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten sind die Apotheken verlässliche Ansprechpartner, auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen stehen sie in Notsituationen, wenn eine plötzliche Erkrankung, starke Schmerzen oder andere Ereignisse einen dringenden Bedarf an Arzneimitteln und fachliche Beratung hervorrufen, zur Verfügung. Das ganze Jahr über sind die Apotheken rund um die Uhr für die Bevölkerung erreichbar. Die Dienstbereitschaft der Apotheken, auch Notdienst genannt, ist gesetzlich geregelt. Die Apothekenbetriebsordnung verpflichtet die Apotheken, die Bevölkerung permanent mit Arzneimitteln zu versorgen. Um ihren Arzneimittelversorgungsauftrag gerecht zu werden, sind immer einige Apotheken rund um die Uhr geöffnet bzw. zu erreichen und zur Abgabe von Arzneimitteln verpflichtet. Alle Apotheken in Niedersachsen sichern im Wechsel die Notdienstversorgung. Die Apothekerkammer Niedersachsen legt unter Berücksichtigung der Entfernungen der einzelnen Apotheken voneinander fest, welche Apotheken zur Dienstbereitschaft verpflichtet sind. Durch ein flächendeckendes Netz dienstbereiter Apotheken soll erreicht werden, dass der Bevölkerung in stets zumutbarer Entfernung eine dienstbereite Apotheke zur Verfügung steht. Die zumutbaren Entfernungen sind durch eine umfangreiche Rechtsprechung und eine entsprechende Verwaltungspraxis der Kammer definiert und differieren je nach Bevölkerungsdichte, Siedlungsstruktur und Apothekendichte. So werden der Bevölkerung in ländlichen Regionen größere Entfernungen als der Bevölkerung in Städten zugemutet.
Notdienstgebühr
Notdienstvergütung |
Kontakt
Xenia Regel
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Fax: 0511 39099-36 (Mo, Mi und Do)