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Beschlüsse

Hinter jeder amtlichen Bekanntmachung finden Sie die Angabe des Bereitstellungstages im Internet.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 19. April 2022 den Kammerbeitrag 2022 per schriftlichem Umlaufverfahren beschlossen.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 22. April 2021 den Kammerbeitrag 2021 per schriftlichem Umlaufverfahren beschlossen.

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 22. April 2021 aufgrund von § 9 Abs.1 Nr. 3 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244) folgende Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Niedersachsen für Apotheker vom 25. März 2009 beschlossen.
 

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Niedersachsen hat am 22. April 2021 aufgrund von § 9 Abs.1 Nr. 3 Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Juli 2020 (Nds. GVBl. S. 244) folgende Änderung der Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikats der Apothekerkammer Niedersachsen für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten und pharmazeutische Assistenten vom 25. März 2009 beschlossen.
 

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