Fachsprachenprüfung
Welche Voraussetzungen muss ich für die Fachsprachenprüfung erfüllen? Desweiteren müssen Sie mittels Eingangsbestätigung oder Defizitbescheid nachweisen, dass Sie den Antrag auf Erteilung einer Approbation als Apothekerin/ Apotheker bzw. den Antrag auf Erteilung einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufes nach § 11 Bundes-Apothekerordnung gestellt haben. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, sich nicht zu früh zur Fachsprachenprüfung anzumelden und die Zeit bis zur Prüfung intensiv zur Vorbereitung zu nutzen.
Was wird von mir in der Fachsprachenprüfung erwartet?
Bei der Beurteilung der Fachsprache wird besonders Wert auf berufsbezogene kommunikative Fähigkeiten gelegt. Apotheker müssen ein Gespräch souverän, strukturiert und klar führen können. Hierbei ist es wichtig, dass der Prüfungskandidat flexibel auf individuelle Gesprächssituationen reagieren und sich spontan ausdrücken kann. Dabei sind ein umfangreicher Wortschatz verbunden mit flüssigem Sprechen wichtige Voraussetzungen. Inhalte von Erzähltem bzw. Geschriebenem müssen erfasst und korrekt und umfassend mündlich sowie schriftlich wiedergeben werden können. Dieses anspruchsvolle Niveau ist in der Regel nicht innerhalb von wenigen Wochen nach einer bestandenen B2-Prüfung zu erreichen. Insbesondere dann nicht, wenn diese nur knapp bestanden wurde.
Was erwartet mich in der Fachsprachenprüfung? In der Prüfung müssen wir Ihre Fähigkeit, komplexere Sachverhalte sprachlich richtig darzustellen, bewerten können. Darum werden Sie spontan für einige Minuten einen kurzen Vortrag inklusive Ihrer persönlichen Stellungnahme zu einem berufsbezogenen Thema halten. Das Thema erhalten Sie während der Prüfung. Die Bewertung erfolgt auch hier ausschließlich auf sprachlicher und nicht auf inhaltlicher Ebene.
Wird mein pharmazeutisches Fachwissen bewertet?
Welche Hilfsmittel darf ich während der Prüfung benutzen? Während der Prüfung dürfen Sie Aufzeichnungen anfertigen, diese müssen Sie nach der Prüfung abgeben. Andere Hilfsmittel dürfen nicht verwendet werden. Mobiltelefone müssen ausgeschaltet auf den Tisch gelegt werden.
Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?
Eine Liste mit Hospitationsapotheken erhalten Sie auf Nachfrage. Es kommt dabei nicht auf die Inhalte bzw. die aktuellsten Themen an, sondern vielmehr darum, ein Gespür für die pharmazeutischen Fachausdrücke zu bekommen. Da ein Teil der Prüfung die Patientenberatung simuliert, sind sicherlich auch die Leitlinien der ABDA – Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände eine Hilfe und sollten angeschaut werden.
Nutzen Sie jede Gelegenheit in Ihrer Freizeit, Ihr Hör- und Leseverständnis auszubauen: Besuchen Sie auf jeden Fall auch weiterhin Deutschkurse. Hierbei werden Ihre Deutschkenntnisse gefestigt und Sie können nach und nach den erforderlichen Wortschatz aufbauen. Zu guter Letzt empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Sprachniveau vor der Prüfung noch einmal selbst zu testen. Hierzu gibt es im Internet viele Möglichkeiten, so zum Beispiel die Tests auf der Webseite des Goethe-Institutes.
Migranten, die in Deutschland die Approbation als Apotheker oder die Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs beantragen, müssen die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Sprachkenntnisse nachweisen. Gefordert sind Kenntnisse der Stufe C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER). Die Prüfungen werden in Niedersachsen von der Apothekerkammer durchgeführt. |
Hospitation
Für heimische Apothekenleiter sind die Hospitanten eine große Chance: Sie können sie für den eigenen Betrieb begeistern und langfristig als festen Mitarbeiter gewinnen. Lesen Sie hier wie das gelingen kann. |
Termine zur Fachsprachenprüfung
Nach dem Eingang Ihrer Anmeldung laden wir Sie zum nächstmöglichen Prüfungstermin ein. |