Fortbildungszertifikat
Gute Beratung ist kein Zufall. Fortbildungen gewinnen in der heutigen Zeit immer mehr an Bedeutung. Regelmäßige Teilnahmen an qualifizierten Seminaren tragen dazu bei, dass der Apotheker und das Apothekenpersonal informiert bleiben und ihre Kundschaft fachgerecht und kompetent beraten können. Apotheker und nicht approbiertes Apothekenpersonal können ihre Fortbildungsaktivitäten durch ein freiwilliges Fortbildungszertifikat der Apothekerkammer Niedersachsen, für das keine Gebühren erhoben werden, dokumentieren lassen. Voraussetzung für die Ausstellung eines Zertifikats ist der Nachweis sogenannter Fortbildungspunkte. Apotheker benötigen mindestens 150 Fortbildungspunkte, Pharmazeutisch-technische Assistenten 100 Fortbildungspunkte. Die Punkte dürfen bei Antragstellung nicht älter als drei Jahre alt sein. Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA) müssen dafür innerhalb von drei Jahren mindestens 70 Fortbildungspunkte nachweisen.
Für den Nachweis der Teilnahme an Veranstaltungen der Apothekerkammer Niedersachsen genügt ein Ausdruck des Onlinepunktekontos. Für alle anderen Veranstaltungen bitte entsprechende Nachweise beifügen. |
Allgemeine Informationen
Kontakt
Sylwia Sliwinski
Tel.: 0511 39099-51
Fax: 0511 39099-66